Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2017

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand

(1) Alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen unserer Zustimmung.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem mit dem Auf traggeber abgeschlossenen Servicevertrag, sowie den übergebenen Informationen.

§ 2 Preise/Angebot/Auftragsertellung

Alle Angebote, Preise und Kostenvoranschläge der MAW-Service UG sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Netto.
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass das Schädlingsbekämpfungsuntemehmen innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Ausführung der Arbeiten (Schädlingsbekämpfung, Verkäufe, etc) annehmen kann.
(2) Die Auftragserteilung kann schriftlich (auch per Telefax/Mail) oder mündlich erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3 Preisanpassung

(1) Maßgeblich sind die im Servicevertrag vereinbarten Preise.
(2) Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsschluss Erschwernisse und Mehrarbeit für die Leistungserbringung der MAW-Service UG ergeben, die der MAW-Service UG vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind und oder nicht eindeutig ersichtlich waren.
Nach Beendigung der Servicevertragslaufzeit und vor der Verlängerung behalten wir uns vor, die Vertragspreise anzupassen. Eine erneute Änderung der Vertragspreise ist entsprechend den vorstehenden Grundsätzen jeweils zu Beginn eines weiteren Verlängerungszeitraumes möglich.
Diese Preisanpassung wird dem Kunden rechtzeitig vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist mitgeteilt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Wir räumen unseren bestehenden Kunden die Möglichkeit der Bezahlung auf Rechnung ein (nur innerhalb Deutschlands). Sie bezahlen mit einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse per Banküberweisung (sonst nach Vereinbarung).
(2) Wir behalten uns vor, in Einzelfällen und nach Prüfung Ihrer Angaben, eine Bezahlung per Vorkasse zu verlangen. (3) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Erstlieferungen nicht gegen Rechnung ausliefern können.
(4) Die Vergütung ist in vollem Umfang nach Unterzeichnung des Lieferscheins und Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der MAW-Service UG 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(5) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von der MAW-Service UG eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
(6) Werden Zahlungen nach Fälligkeit geleistet, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 5% über Basiszinssatz) zu berechnen.
(7) Ist eine Abnahme der erbachten Leistung durch die MAW-Service UG wegen der Art bzw. Beschaffenheit der vereinbarten Leistung nicht möglich, ist die Vergütung nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der MAW-Service UG nach Ablauf dieser 14·tägigen Zahlungsfrist in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat

§ 5 Leistungszeit/Leistungsverzögerung

Sind von der MAW-Service UG Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Witterungsbedingte Mehrkosten gehen nicht zu Lasten der MAW-Service UG.

§ 6 Abnahme

(1) Eine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt i. d. R. durch Unterschrift auf dem Lieferschein von dem der Auftraggeber oder sein bevollmächtigter das Original erhält.
(2) Eine förmliche Abnahme hat zu erfolgen, wenn eine Vertragspartei sie verlangt.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung der MAW-Service UG oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt.

§ 7 Besondere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunden ist vor Durchführung einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme verpflichtet, sämtliche von der MAW-Service UG mitgeteilten Sicherheitsmaßnahmen, sowie Vorbereitungen durchzuführen- bzw. zu ergreifen und den Sicherheitsanweisungen der MAW-Service UG unbedingt folge zu leisten. Die Vorbereitungen zu den Schädlingsbekämpfungsarbeiten entnehmen sie bitte den vor der Durchführung ausgehändigten Informationen.
(2) Die nach der Behandlung notwendige Reinigung/Dekontamination des Objektes ist vom Aufttraggeberr selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zum - vereinbarten Leistungszeitpunkt der MAW-Service UG Zutritt zu bearbeitenden Bereichen gewährt wird. Erneute Anfahrten werden gesondert berechnet.
(4) Wenn eine Dokumentation mit Lageplan vertraglich vereinbart wird, übergibt der Kunde der für jeden zu bearbeitenden Bereich einen Lageplan (PDF/ JPG-Datei). Dieser muss die Umrisse der Bereiche, sowie eine grobe Einrichtung (Maschinen, Geräte, usw) enthalten und der tatsächlichen Gegebenheit entsprechen. Bei Änderungen dieser Bereiche übergibt der Kunde der MAW-Service UG einen neuen tatsächlichen Plan. Wird kein Plan vor Beginn der Arbeiten übergeben, so skizziert die MAW-Service UG grob gegen Berechnung einen Plan, ansonsten wird eine Belegungsliste erstellt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich aufgetretene bauliche bzw. hygienische Mängel, die ihm durch die MAW-Service UG aufgezeigt wurden und die einen Schädlingsbefall begünstigen, umgehend abzustellen.
(6) Arbeiten, die aufgrundvon Gefährdungen der Mitarbeiter der MAW-Service UG nicht durchgeführt werden können, oder zu denen besondere, befugte Personen seitens des Auftraggebers benötigt werden und durch deren Fehlen unterlassen werden, berechtigen nicht zu Abzügen der Rechnungen der MAW-Service UG.
(7) Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Mitarbeiter der MAW-Service UG vor Auftragsaufnahme auf Besonderheiten und deren Handhabung hinzuweisen, bzw. eigenes Fachpersonal zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt auch für entsprechend benötigte Schutzausrüstung.
(8) Der Auftraggeber hat sich bei der Durchführung der Dekontaminationsarbeiten streng an die Anweisung der MAW-Service UG zu halten. Es sei denn, es ist durch die am Erfüllungsort gültige Landesverordnung anders geregelt. (§ 17 Abs. 5 lfsG).

§ 8 Haftung für Mängel

Für Dienstleistungen Übernehmen wir die Gewähr fachmännischer und sorgfältiger Erledigung.
(1) Für etwaige Mängel leistet die MAW-Service UG durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück- gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn die MAW-Service UG die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel gegenüber der MAW-Service UG innerhalb von 7 Tagen bei Produktverkäufen/ 3 Tagen bei Dienstleistungen, nach Auftreten des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der angegebenen Frist, erlöschen die Gewahrteistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn die MAW-Service UG den Mangel arelistig verschwiegen hat.
(3) Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind:
durch Eigen- und Fremdverschulden beschädigte Ware. (4) Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(5) Für Schadensersatzansprüche wegen Mangels gilt § 9.

§ 9 Haftungfür Schäden

(1) Die MAW-Service UG Haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die MAW-Service UG haftet nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit an den Kunden Schädlingsbekämpfungsmittel, zum Gebrauch durch den Kunden, verkauft werden, ist die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an deren Sachen, jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelung der vorstehenden Sätze 3) und 4) des Absatzes 8. gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit die MAW-Service UG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und auf Schadenersatzstatt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. So gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendung. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach §5.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung der MAW-Service UG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MAW-Service UG.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die MAW-Service UG das Eigentum an den von ihm gelieferten Materialien, Produkten bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, behält sich die MAW-Service UG das Eigentum an den von ihr gelieferten Materialien, Produkten bis zurvollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von den Grundstücksrechten entstehende Forderungen in höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltungsgegenstände mit allen Nebenrechten an die MAW-Service UG ab.

§ 11 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt ein Jahr.
(2) Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die MAW-Service UG, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch dann, soweit die Ansprüche nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.
(3) Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) Sie gilt auch nicht, wenn die MAW-Service UG Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Absatz 1 genannten Frist die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 634 a Abs. 3 8GB/§ 438 Abs. 3 BGB.
c) Die Verjährungsfristen gelten außerdem nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf.
Hier gilt das BGB.
(4) Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des BGB.

§ 12 Lieferung

(1) MAW-Service UG liefert die Ware an die angegebene Lieferadresse. Sollte eine Lieferung nicht angenommen werden, so ist es der MAW-Service UG gestattet, einen weiteren Versandkostenanteil in Höhe der Erstversandkosten für eine erneute Zustellung in Rechnung zu stellen.
(2) Die Regellieferzeit beträgt 8 Arbeitstage. Falls eine Lieferverzögerung in Ausnahmefällen vorkommen sollte, werden wir Sie umgehend informieren.
(3) Der Versand erfolgt versichert.
(4) Transportschäden sind sofort nach erhalt der Ware zu melden, da sonst keine Haftung Übernommen werden kann.

§ 13 Versandkosten

Ein Versand erfolgt nur Innerhalb Deutschlands
Versandkosten: 7,50€ zzgL 19% MwSt.
Inselzuschlag: 10,44 €
Ab einem Bestellwert von 500,00 € erfolgt der Versand frei Haus.

§ 14 Rückgaberecht

Für bei uns erworbene Waren gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht, beginnend mit der Lieferung der Ware. Dazu die Ware in der Originalverpackung, an uns zurücksenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Einreichung bei einem Paketdienst.
Adresse für Rücksendungen:
MAW-Service UG | Lindenweg 52 | 58730 Fröndenberg / Ruhr
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware (eintreend bei uns) aufgelöst. Wir überweisen bereits geleistete Zahlungen per Banküberweisung an Sie zurück.
Bitte nennen Sie uns deshalb bei Ihrer Rücksendung Ihre Bankverbindung.
Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind:

  • - gebrauchte/montierte Ware
  • - Maßanfertigungen
  • - durch Eigen- oder Fremdverschulden beschädigte Ware

§ 15 Form und Erklärung

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der MAW-Service UG oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 16 Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Aufträge speichern und nutzen. Keinesfalls werden Ihre Daten an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht, die nicht in den eigentlichen Geschäftsablauf integriert sind.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen, die von der MAW-Service UG erstellt worden sind, behält sich die MAW-Service UG-Eigentums· und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung der MAW-Service UG.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für Verträge mit der MAW-Service UG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens das für die MAW-Service UG zuständige Amtsgericht in Kamen und bei erreichen des Streitwertes, sowie einer anderen Zuständigkeitsregelung, das Landgericht in Dortmund.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Es ist im Falle einer oder mehrerer unwirksamer Bestimmungen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommende Regelung zu treffen.